Was ist MID-Digitale Sicherheit?
Das Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit ist Ihre Chance, bis zu 15.000 Euro vom Land NRW für Ihren Betrieb zu erhalten. Warum? Um Ihre digitale Selbstverteidigung zu stärken!
Eingerichtet wurde der neue Fördertopf im Rahmen des übergreifenden Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital” (kurz: MID). Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) setzt sich damit für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Betrieben im Land ein.
Neu ab dem 1. Mai 2023: Um Maßnahmen zur digitalen Sicherheit schneller umzusetzen, können Betriebe jetzt einen Durchführungszeitraum von drei Monaten auswählen. Außerdem lässt sich zusätzlich zu Software nun auch Hardware für Firewalls fördern. Genaueres zu den aktuell geförderten Maßnahmen erfahren Sie in den häufig gestellten Fragen.


Sie haben Fragen - wir haben Antworten.
Fragen Sie sich gerade, welche genauen Maßnahmen gefördert werden? Wo noch Handlungsbedarf für mehr digitale Sicherheit in Ihrem Betrieb ist? Was Sie beachten sollten, bevor Sie den Antrag auf Förderung stellen?
Wir haben hier für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen! Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen, finden Sie diese auf der Programmseite und in den FAQ oder nutzen Sie das Kontaktformular von MID-Digitale Sicherheit.
Ministerin Mona Neubaur zum Förderprogramm
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was wird gefördert?
„MID-Digitale Sicherheit” fördert Maßnahmen, die Ihren Betrieb besser vor Cyberangriffen wappnet. Ziel ist es, Sicherheitsstandards einzuführen, die Sie und Ihr Unternehmen in Zukunft digital sicher machen.
Das Programm hat drei Förderschwerpunkte:
- IST-Analyse Ihrer digitalen Sicherheit im Betrieb (z.B. Tests, mit denen Sie Sicherheitslücken in Ihrem Unternehmen identifizieren und schließen)
- Schulungen und Zertifizierungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden (z.B. um betrügerische E-Mails besser zu erkennen)
Installation und Wartung Ihres IT-Basisschutzes (z.B. Einrichtung eines Antivirenprogramms oder einer Firewall)
Neu: Im dritten Schwerpunkt ist von nun an neben Software auch Hardware förderfähig, sofern es sich um eine sogenannte schlüsselfertige Firewall handelt, die Sie als eigenständiges Produkt erwerben. Eine schlüsselfertige Firewall ist komplett installiert und konfiguriert, sodass sie direkt eingesetzt werden kann.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen finden Sie außerdem auf der MID-Webseite und in unserer kostenlosen Erstberatung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittelgroße Unternehmen (kurz: KMU) und Kleinstunternehmen. Es gelten zwei Voraussetzungen:
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in NRW.
Die geförderten Maßnahmen werden in NRW umgesetzt.
Wie beantrage ich die Förderung?
Wie bei einer privaten Krankenversicherung gehen Sie bei den Kosten für die Maßnahmen in Vorleistung. Den Antrag auf Förderung stellen Sie online in diesem Portal. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Was ist ein „KMU“?
Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Zur Einstufung der Unternehmen in "kleinst", "klein" und "mittel" gelten die folgenden Werte:
Unternehmensstufe | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
Kleinst | < 10 | Max. 2 Mio. Euro | Max. 2 Mio. Euro |
Klein | < 50 | Max. 10 Mio. Euro | Max. 10 Mio. Euro |
Mittel | < 250 | Max. 50 Mio. Euro | Max. 43 Mio. Euro |
*Hinweis: Überschreitet ein Unternehmen den zur Mitarbeiteranzahl zugehörigen Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme, dann rutscht es automatisch in die nächste Unternehmensstufe .
Werde ich als Start-up auch gefördert?
Auch Start-ups können eine Förderung beantragen, wenn sie die erste Gründungsphase abgeschlossen, ihre Rechtsform gewählt haben und genügend Umsätze vorweisen können. Außerdem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen.
Wie hoch ist der Anteil an Kosten, die übernommen werden?
Die Förderquote gibt an, wie viel Geld (in Prozent) Sie aus den von Ihnen gezahlten Maßnahmen zurückerstattet bekommen. Dabei richtet sich die Höhe der Förderquote nach der Größe des Unternehmens, das den Antrag stellt. Es gilt:
Unternehmen | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme | Förderquote |
Kleinst | < 10 | Max. 2 Mio. Euro | Max. 2 Mio. Euro | 80 % |
Klein | < 50 | Max. 10. Mio. Euro | Max. 10. Mio Euro | 80% |
Mittel | < 250 | Max. 50 Mio. Euro | Max. 50 Mio. Euro | 60% |
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro erhalten keine Förderung durch das Programm.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Förderung beträgt maximal bis zu 15.000 Euro (netto). Die geplanten Ausgaben dürfen diesen Wert zwar übersteigen, die zusätzlichen Kosten müssen selbst übernommen werden. Die geplanten Ausgaben dürfen die Mindestfördersumme von 4.000 Euro nicht unterschreiten. Die Fördersumme richtet sich nach der Förderquote.