Was ist MID-Digitale Sicherheit?
Das Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit ist Ihre Chance, bis zu 15.000 Euro vom Land NRW für Ihren Betrieb zu erhalten. Warum? Um Ihre digitale Selbstverteidigung zu stärken!
Eingerichtet wurde der Fördertopf im Rahmen des übergreifenden Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital” (kurz: MID). Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) setzt sich damit für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Betrieben im Land ein.
Neu: Die Förderquote für Kleinst- und Kleinunternehmen beträgt ab sofort 50 %. Mit der Reduzierung von 70 % auf 50 % ist die Quote für alle teilnehmenden Betriebe gleichermaßen gültig, wie es zuvor nur bei mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeitenden der Fall war.
Sie haben Fragen – wir haben Antworten.
Fragen Sie sich gerade, welche genauen Maßnahmen gefördert werden? Wo noch Handlungsbedarf für mehr digitale Sicherheit in Ihrem Betrieb ist? Was Sie beachten sollten, bevor Sie den Antrag auf Förderung stellen?
Wir haben hier für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen! Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen, finden Sie diese auf der Programmseite und in den FAQ oder nutzen Sie das Kontaktformular von MID-Digitale Sicherheit.
Ministerin Mona Neubaur zum Förderprogramm
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was wird gefördert?
„MID-Digitale Sicherheit” fördert Maßnahmen, die Ihren Betrieb besser vor Cyberangriffen wappnet. Ziel ist es, Sicherheitsstandards einzuführen, die Sie und Ihr Unternehmen in Zukunft digital sicher machen.
Das Programm hat drei Förderschwerpunkte:
- IST-Analyse Ihrer digitalen Sicherheit im Betrieb (z.B. Tests, mit denen Sie Sicherheitslücken in Ihrem Unternehmen identifizieren und schließen)
- Schulungen und Zertifizierungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden (z.B. um betrügerische E-Mails besser zu erkennen)
Software und Hardware für einen grundlegenden digitalen Schutz im Betrieb (z.B. Einrichtung eines Antivirenprogramms oder der Kauf einer schlüsselfertigen Firewall, d.h. einer Firewall, die komplett installiert und konfiguriert wurde, sodass sie direkt eingesetzt werden kann)
Beispiele für förderfähige Maßnahmen finden Sie außerdem auf der MID-Webseite und in unserer kostenlosen Erstberatung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittelgroße Unternehmen (kurz: KMU) und Kleinstunternehmen. Es gelten zwei Voraussetzungen:
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in NRW.
Die geförderten Maßnahmen werden in NRW umgesetzt.
Wie beantrage ich die Förderung?
Wie bei einer privaten Krankenversicherung gehen Sie bei den Kosten für die Maßnahmen in Vorleistung. Den Antrag auf Förderung stellen Sie online in diesem Portal. Die Förderung wird per Losverfahren vergeben. Im Portal können Sie einsehen, in welchem Zeitraum Sie sich für die nächste Losziehung anmelden können und wann diese stattfindet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Was ist ein „KMU“?
Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Zur Einstufung der Unternehmen in "kleinst", "klein" und "mittel" gelten die folgenden Werte:
Unternehmensstufe | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
Kleinst | < 10 | Max. 2 Mio. Euro | Max. 2 Mio. Euro |
Klein | < 50 | Max. 10 Mio. Euro | Max. 10 Mio. Euro |
Mittel | < 250 | Max. 50 Mio. Euro | Max. 43 Mio. Euro |
*Hinweis: Überschreitet ein Unternehmen den zur Mitarbeiteranzahl zugehörigen Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme, dann rutscht es automatisch in die nächste Unternehmensstufe .
Werde ich als Start-up auch gefördert?
Auch Start-ups können eine Förderung beantragen, wenn sie die erste Gründungsphase abgeschlossen, ihre Rechtsform gewählt haben und genügend Umsätze vorweisen können. Außerdem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen.
Wie hoch ist der Anteil an Kosten, die übernommen werden?
Die Förderquote gibt an, wie viel Geld (in Prozent) Sie aus den von Ihnen gezahlten Maßnahmen zurückerstattet bekommen. Dabei richtet sich die Höhe der Förderquote nach der Größe des Unternehmens, das den Antrag stellt. Es gilt:
Unternehmen | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme | Förderquote |
Kleinst | < 10 | Max. 2 Mio. Euro | Max. 2 Mio. Euro | 50 % |
Klein | < 50 | Max. 10. Mio. Euro | Max. 10. Mio Euro | 50% |
Mittel | < 250 | Max. 50 Mio. Euro | Max. 50 Mio. Euro | 50% |
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro erhalten keine Förderung durch das Programm.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Förderung beträgt maximal bis zu 15.000 Euro (netto). Die geplanten Ausgaben dürfen diesen Wert zwar übersteigen, die zusätzlichen Kosten müssen selbst übernommen werden. Die geplanten Ausgaben dürfen die Mindestfördersumme von 4.000 Euro nicht unterschreiten. Die Fördersumme richtet sich nach der Förderquote.